Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfahrensrecht – Ablaufhemmung bei Hinterziehung derselben Steuer durch den Erblasser und den Erben (BFH)
Die von einem Erben durch eine unterlassene Berichtigung gemäß § 153 Abs. 1 AO begangene Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) führt nicht zu einer weiteren Verlängerung der Festsetzungsfrist, wenn diese sich schon aufgrund einer Steuerhinterziehung des Erblassers nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO auf zehn Jahre verlängert hatte.
Quelle: , NWB RAAAJ-26046
Mehr News sowie weitere interessante Inhalte zu den Themen „Erben und Vermögen” finden Sie auf Ihrem Livefeed unter https://datenbank.nwb.de