Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Entgelt für eine Autokennzeichenwerbung als Arbeitslohn
Der BFH hat sich mit einer zumindest bei Lohnoptimierern beliebten Gestaltungsmöglichkeit auseinandergesetzt und eine für die Lohnoptimierer negative Entscheidung getroffen. Der , NWB UAAAJ-25543, entschieden, dass ein von einem Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer gezahltes Entgelt für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten Pkw des Arbeitnehmers Arbeitslohn ist, wenn dem abgeschlossenen „Werbemietvertrag“ kein eigenständiger wirtschaftlicher Gehalt zukommt.