WHG § 72
Kapitel 3: Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
Abschnitt 6: Hochwasserschutz
§ 72 Hochwasser [1]
1Hochwasser ist eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser. 2Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
TAAAJ-27454
1Anm. d. Red.: § 72 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 95) mit Wirkung v. .