Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen als sonstige
Einkünfte: Auszahlung von Sterbegeld aus der betrieblichen
Altersversorgung an die Erben – Sterbegeld als Vergütung für
eine mehrjährige Tätigkeit
Leitsatz
1. Der Besteuerung als sonstige Einkünfte unterliegende Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen i.S.d. § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG
liegen auch dann vor, wenn das Sterbegeld aus der betrieblichen Altersversorgung an die Erben, die nicht zugleich Hinterbliebene
i. S. der Altersvorsorgeversicherung sind, ausgezahlt wird (Urteil im 2. Rechtsgang; vorgehend , BFH/NV 2020, 673).
2. Das Sterbegeld stellt als untergeordnete Zusatzleistung zu den laufenden Rentenbezügen keine der Tarifermäßigung nach §
34 EStG unterliegende Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit dar.
Fundstelle(n): AAAAJ-27349
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 23.09.2020 - 15 K 2439/18 E
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