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Photovoltaikanlage: Die steuerliche Behandlung einer Strom-Cloud
Offene Fragen und Lösungsmöglichkeiten
Mit einer Kombination aus Photovoltaikanlage und Speicher können Stpfl. einen Teil ihrer Stromkosten einsparen. Eine hundertprozentige Eigenversorgung erreicht man aber so gut wie nie. Vor diesem Hintergrund wurde von einigen Energieunternehmen das Modell einer Strom-Cloud geschaffen. Dabei wird überschüssig erzeugter Solarstrom für den Anlagenbetreiber auf einem virtuellen Stromkonto gespeichert. In den sonnenarmen Monaten kann dieser Strom dann verbraucht werden. Der Beitrag widmet sich den daraus resultierenden steuerlichen Fragen.
Martz, Fotovoltaik-Anlage, Grundlagen, NWB ZAAAE-28828
Die Einspeisung in die Strom-Cloud und der spätere Rückbezug von Strom stellen zwei getrennte Vorgänge dar.
Sofern der Anlagenbetreiber eine Vergütung für die Einspeisung in die Strom-Cloud erhält, ist diese als Betriebseinnahme sowie als umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage zu erfassen.
Erhält der Anlagenbetreiber keine unmittelbare Vergütung, sondern eine Verrechnung mit den später zurückbezogenen Strommengen, sind die Tauschgrundsätze zu beachten. Für den Betriebsausgaben- sowie Vorsteuerabzug ist entscheidend, wie der zurückbezogene Strom genutzt wird.
I. Allgemeines
[i]Zieglmaier/Heyd, Die Besteuerung von Photovoltaikanlagen, Beilage zur StuB 7/2022 S. 1, NWB DAAAI-58462 Rendite bei Photovoltaikanlagen – Berechnungsprogramm, Arbeitshilfe, NWB ZAAAG-89939 Liebhaberei bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken – Checkliste, NWB GAAAI-58717 Nicht erst seit der jüngsten Energiekrise ist die Nachfrage nach kleineren Photovoltaikanlagen ungebrochen groß. Ziel ist es, möglichst viel des selbst benötigten Stroms mittels der eigenen Photovoltaikanlage zu produzieren. Da jedoch regelmäßig nicht der gesamte produzierte Strom tatsächlich direkt selbst verbraucht wird, kommt es zur Netzeinspeisung der übrigen Mengen.
Einige Energieunternehmen werben in diesem Zusammenhang mit sog. Strom-Clouds. Dabei wird der mit der Photovoltaikanlage produzierte überschüssige Strom, der nicht unmittelbar selbst verbraucht oder zu einem späteren Verbrauch in einem stationären Batteriespeicher zwischengespeichert wird, auf einem virtuellen Stromkonto für den Anlagenbetreiber gutgeschrieben. Damit soll insbesondere der in den sonnenreichen Sommermonaten produzierte Strom in den sonnenarmen Herbst- und Wintermonaten zur Verfügung stehen.