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„Sanierungsabsicht der Gläubiger“ bei einem Schuldenerlass in einem Insolvenz- oder Restrukturierungsplan
Die Steuerbefreiung des Sanierungsertrags setzt u. a. die Sanierungsabsicht der Gläubiger voraus. Für die Sanierungspraxis stellt sich die Frage, ob bei einem Schuldenerlass in einem Insolvenz- oder Restrukturierungsplan das Merkmal der Sanierungsabsicht der Gläubiger gem. § 3a Abs. 2 EStG stets erfüllt ist, insbesondere auch dann, wenn die Zustimmung durch einen Insolvenzgläubiger aufgrund einer Mehrheitsentscheidung der Insolvenzgläubiger „erzwungen“ wird.
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„Sanierungsabsicht der Gläubiger“ gem. § 3a Abs. 2 EStG nach dem X. Senat des BFH
[i]BFH, Beschluss v. 27.11.2020 - X B 63/20, NWB BAAAH-74161 Der X. Senat des , NWB BAAAH-74161) hatte im Rahmen einer NZB über einen Fall zu befinden, in dem ein Einzelunternehmer mit sämtlichen Gläubigern einen außergerichtlichen Regulierungsplan vereinbarte, der darin enthaltene Schuldenerlass einer Bank ausschließlich von der Absicht getragen war, möglichst hohe Tilgungsbeträge für ein bereits wertberichtigtes Kreditengagement zu erzielen und das Finanzamt und das FG [i]BFH: Gläubiger muss zumindest auch in der Absicht fremdnütziger Sanierung handelnHamburg deshalb insoweit einen steuerfreien Sanierungsertrag gem. § 3a Abs. 1 Satz 1 i. V. mit § 3a Abs. 2 EStG mangels Sanierungsabsich...