Online-Nachricht - Donnerstag, 24.11.2022

Umsatzsteuer | Besteuerung von Silbermünzen - Nichtbeanstandungsregelung zum BMF-Schreiben v. 27.9.2022 (BMF)

Das BMF hat eine Nichtbeanstandungsregelung zur Aufhebung der (Vereinfachungs-)Regelungen in Tz. 174 Nummer 2 Absätze 1, 3 und 4 des BStBl I S. 638. erlassen ( Z III C 2 - S 7246/19/10001 :003).

Hintergrund: Mit :002, BStBl I S. 1429, haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beschlossen, die (Vereinfachungs-)Regelungen in Tz. 174 Nummer 2 Absätze 1, 3 und 4 des BStBl I S. 638, aufzuheben. Nach der Anwendungsregelung des :002, BStBl I S. 1429, sind die Regelungen dieses BMF-Schreibens auf alle offenen Fälle anzuwenden (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 6.10.2022).

Hierzu führt das BMF weiter aus:

Die Anwendungsregelung des :002, BStBl I S. 1429, wird wie folgt gefasst:

„Die Regelungen dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Zur Vermeidung von Bürokratie und aus verwaltungsökonomischen Gründen wird es nicht beanstandet, wenn der Unternehmer auf die Einfuhr von Silbermünzen unter den Rahmenbedingungen des BStBl I S. 638, in der bis zum geltenden Fassung den ermäßigten Steuersatz anwendet, wenn die Silbermünzen bis einschließlich eingeführt worden sind und sie insbesondere nicht in der Anlage 1 zu Tz. 174 zu diesem BMF-Schreiben aufgeführt waren.

Es wird ferner nicht beanstandet, wenn der Unternehmer Silbermünzen als „Sammlungsstücke“ im Sinne der Nummer 54 der Anlage 2 zum UStG behandelt, ohne dass es einer weiteren Prüfung bedarf, wenn er die Silbermünzen bis einschließlich geliefert hat und sie nicht in der Anlage 1 zum BStBl I S. 638, zu Tz. 174 in der bis zum anzuwendenden Fassung aufgeführt waren.“

Quelle: Z III C 2 - S 7246/19/10001 :003; veröffentlicht auf der Homepage des BMF (il)

Fundstelle(n):
NWB BAAAJ-27191