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Gewerbliche Tätigkeit eines Sportlers und Zurechnung von Zahlungen der Sportförderung
Leitsätze
Steht eine – an sich nicht steuerbare – sportliche Betätigung mit ihrer gewerblichen Vermarktung i. R. von Sponsorenverträgen in einem untrennbaren Sachzusammenhang, bilden beide Tätigkeiten einen einheitlichen Gewerbebetrieb, so dass auch die Sporttätigkeit von der Steuerpflicht erfasst wird.
Liegt ein einheitlicher Gewerbebetrieb als Sportler vor, stellen finanzielle Unterstützungsmaßnahmen der Sportförderung aufgrund des weiten Verständnisses des Veranlassungsbegriffs Betriebseinnahmen dar.
Sachverhalt
Der Kläger erzielte im Streitjahr 2014 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (30.751 €). Als erfolgreicher Sportler war er zudem Mitglied der Sportfördergruppe X und nahm an (inter-)nationalen Meisterschaften teil.
Der Kläger erklärte einen Gewinn aus Gewerbebetrieb als "Sportler" (18.201 €), den er als Überschuss der Einnahmen aus Sponsorenverträgen über die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Sporttätigkeit ermittelte. Zahlungen, die er von der Stiftung Deutsche Sporthilfe (S) i. H. von rund 6.517 € – bestehend aus einer Kader-Förderung (monatlich 300 €) sowie einer ab Juli 2014 in...