NWB Nr. 47 vom Seite 3265

Ein breites Tätigkeitsfeld

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Von der Steuerermäßigung für energetische Gebäudesanierungen ...

Nachdem Fraatz-Rosenfeld in NWB 46/2022 die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergie- und des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes sowie die dazu aufgelegten zahlreichen Förderprogramme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vorgestellt hat, widmet sich Reddig in dieser NWB-Ausgabe der Frage, welche Begünstigungen das Steuerrecht für energetische Erneuerungen an Gebäuden vorsieht. Im Fokus steht hier § 35c EStG. Die dort geregelte Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden flankiert zusammen mit der in ihren technischen Anforderungen weitgehend spiegelbildlich aufgebauten (Zweiten) Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung die direkte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen. Eine Kombination der steuerlichen Förderung mit Förderprogrammen des Bundes für dieselbe energetische Sanierungsmaßnahme ist allerdings nicht erlaubt.

... über die Grundsteuerreform ...

Schon früh hatte sich Bayern im Rahmen der Grundsteuerreform dafür entschieden, vom Bundesmodell abzuweichen und für Grundstücke ein wertunabhängiges Flächenmodell umzusetzen. Recht lange warten mussten die Steuerpflichtigen dann jedoch auf den Anwendungserlass zur Bayerischen Grundsteuer, der erst am 28. September veröffentlicht wurde. Er enthält, wie Graf aufzeigt, wichtige Ergänzungen und Klarstellungen, insbesondere zum Umfang der wirtschaftlichen Einheit, zur Abgrenzung und Ermittlung von Wohn- und Nutzflächen sowie zu den Auswirkungen von Nutzungsänderungen und Leerstand. Mit den Auswirkungen der Grundsteuerreform auf Investitionen in erneuerbare Energien wie z. B. Windenergieanlagen, Photovoltaik-Freiflächen- oder Agri-Photovoltaikanlagen setzt sich Lücke auseinander. – [i]Grundsteuerreform – Ausfüllhilfe zu den Erklärungsvordrucken für das Bundesmodell kostenlos für Sie freigeschaltet: NWB CAAAJ-26278 Stand heute, müssen die Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt bis zum abgegeben sein. Hierbei wollen wir Sie bestmöglich unterstützen und haben deshalb aus dem NWB-Grundsteuerkommentar von Grootens (Hrsg.) eine aktuelle Ausfüllhilfe zu den Erklärungsvordrucken für das Bundesmodell – aufrufbar unter NWB CAAAJ-26278 – kostenlos für Sie freigeschaltet.

... bis hin zur Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen

Mit der Einreichung der Schlussabrechnungen für die beantragten Corona-Wirtschaftshilfen findet die von Steuerberatern übernommene Rolle, als „prüfende Dritte“ eine öffentliche Garantenstellung zu übernehmen, ihr vorläufiges Ende. Dabei bedürfen sowohl Antragstellung als auch Schlussabrechnung vieler qualitativ wertender Entscheidungen und Versicherungen. Doch wie weit gehen hier die Pflichten des prüfenden Dritten? Dieser Frage gehen Hendricks/Beyme nach.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2022 Seite 3265
RAAAJ-27096