BFH  - V R 15/22 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Extremismus; Gegenbeweis; Gemeinnützigkeit; Glaubensfreiheit; Verfassung

Rechtsfrage

Anerkennung der Gemeinnützigkeit einer Jugendorganisation, die zeitweise in verschiedenen Verfassungsschutzberichten erwähnt bzw. als extremistisch bezeichnet worden ist

1. Können Körperschaften, die sich auf die Glaubensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 GG berufen können, die Vermutung aus § 51 Abs. 3 Satz 2 AO widerlegen, indem sie darlegen und ggf. beweisen, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung Ausdruck ihrer grundrechtlich gewährleisteten Glaubensfreiheit ist?

2. Zum zeitlichen Anwendungsbereich des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO i.d.F. des JStG 2009.

Gesetze: AO § 51 Abs 3 S 2, GG Art 4 Abs 1, KStG § 5 Abs 1 Nr 9

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 18.11.2022):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
WAAAJ-26938