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Umsatzsteuer kompakt
Unternehmereigenschaft bei planmäßigem An- und Verkauf im Rahmen eines Internethandels (BFH)
Die Gegenleistung ist in Entgelt und Steuerbetrag aufzuteilen. Veräußert ein Verkäufer auf jährlich mehreren hundert Auktionen Waren über die Internetplattform "ebay", liegt eine nachhaltige und damit umsatzsteuerrechtlich unternehmerische Tätigkeit i. S. des § 2 Abs. 1 UStG vor. Die Aufzeichnungspflichten gem. § 25a Abs. 6 Satz 1 UStG gehören nicht zu den materiellen Voraussetzungen der Differenzbesteuerung. Ein Verstoß gegen die Aufzeichnungspflichten führt deshalb nicht grundsätzlich zur Versagung der Differenzbesteuerung.
Sachverhalt: Die Klägerin kaufte im Streitzeitraum 2009 bis 2013 bei Haushaltsauflösungen diverse Gegenstände und versteigerte diese nachfolgend bei eBay. Nach Erkenntnissen einer Steuerfahndungsprüfung erzielte sie im Jahr 2009 Einnahmen i. H. von 40.000 € (577 Auktionen), im Jahr 2010 70.000 € (1057 Auktionen), im Jahr 2011 90.000 € (628 Auktionen), im Jahr 2012 90.000 € (554 Auktionen) sowie im Jahr 2013 80.000 € (260 Auktionen). Zur Durchführung dieser Tätigkeiten hatte die Klägerin vier eBay-Accounts eingerichtet und zwei Girokonten eröffnet. Das FA ging von einem ...