Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kassensysteme: Übergangsregelung für die TSE-Nutzung
Die Pflicht zur Technischen Sicherheitseinrichtung (kurz: TSE), die in der neuen Kassensicherungsverordnung (kurz: KassenSichV) festgelegt ist, gilt für alle elektronischen oder computergestützten Kassensysteme und Registrierkassen. Auch wenn die Version 1 der TSE der Firma cv cryptovision GmbH (vertrieben unter dem Namen D-TRUST TSE-Modul) ab dem nicht mehr zertifiziert ist, kann sie bis Ende Juli 2023 weitergenutzt werden, wenn der Steuerpflichtige sie vor dem erworben und eingebaut hat.