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Restrukturierungsplan zur präventiven Sanierung
Grundstrukturen und Hinweise zur Umsetzung durch eine Checkliste des BMJ
Der Gesetzgeber hat Unternehmen in Krisensituationen mit dem StaRUG neue Instrumente für eine Sanierung und Restrukturierung zur Verfügung gestellt. Besonders relevant ist der Restrukturierungsplan, dessen Ausgestaltung durch eine vom BMJ im Juli veröffentlichte Checkliste für Restrukturierungspläne (ClR) insbesondere für KMU vereinfacht werden sollte. Unter Einbeziehung dieser ClR werden die Grundstrukturen des Restrukturierungsplans analysiert und die Umsetzungsmöglichkeiten diskutiert.
Bode, Das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz, StuB 4/2021 S. 165, NWB SAAAH-70976
Welche zusätzliche Möglichkeit in Krisensituationen wurde mit dem StaRUG geschaffen?
Was leistet die ClR dabei?
Welche Rolle spielt der IDW S 6 hierbei?
I. Einleitung
[i]Steffan/Solmecke,
Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen, NWB Sanieren 5/2022 S. 138,
NWB VAAAI-62068
Weber/Zeiß,
Anwendungsfälle für den Restrukturierungsplan nach dem StaRUG, NWB Sanieren
5/2021 S. 153, NWB KAAAH-81743 Galoppierende
Energiepreise, anziehende Inflation, gestörte Lieferketten, Euro-Schwäche, die
Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, Fachkräftemangel sowie Zinsanstieg sind nur
einige der enormen Herausforderungen, vor denen derzeit viele Unternehmen in
Deutschland stehen – und das, nachdem sie von den Auswirkungen der
Covid-19 Pandemie getroffen wurden und diesen auch weiter ausgesetzt sind.
Die Befürchtung,
zumindest teilweise die Geschäftstätigkeit einstellen zu müssen, treibt daher
sehr viele Unternehmen um. Genau für
diese Situationen hat der Gesetzgeber mit dem seit 2021 geltenden Gesetz über
den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen
(StaRUG) einen Rahmen geschaffen, um
Unternehmen im Stadium der drohenden Zahlungsunfähigkeit mit gerichtlicher
Unterstützung stabilisieren und restrukturieren zu können, um ein
Insolvenzverfahren zu vermeiden. Neben der
Festschreibung der Pflicht zur Einführung eines Systems zur Krisenfrüherkennung
und Krisenabwendung für alle haftungsbeschränkten Unternehmen in § 1 ist
Herzstück des StaRUG der
Restrukturierungsplan, der die Lücke
zwischen außergerichtlicher Sanierung und einem Insolvenzverfahren schließt.
Mit dem Restrukturierungsplan steht Unternehmen in Krisensituationen nun eine
Möglichkeit zur Sanierung – auch gegen den Willen opponierender Gläubiger
– auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens zur Verfügung.
§ 16 StaRUG verpflichtet das Bundesministerium der Justiz (BMJ), auf seinen Internetseiten eine ClR bekannt zu machen, die auf die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) abgestimmt ist. Nach einem Entwurf zur Stellungnahme an die beteiligten Kreise erfolgte im Juli 2022 die Veröffentlichung der ClR.
Der Beitrag analysiert auf Basis der Grundstrukturen des StaRUG die Erstellung des Restrukturierungplans unter Berücksichtigung der ClR und diskutiert die Grenzen der Anwendbarkeit.