Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerrecht | Anteilsveräußerung nach § 17 EStG nach vorheriger Kapitalerhöhung mit Agio
Eine Kapitalerhöhung bei einer GmbH, bei der ein Aufgeld in die Kapitalrücklage eingezahlt wird, führte bis zum Inkrafttreten des § 17 Abs. 2a Satz 5 EStG im Jahr 2019 zu einer Erhöhung der Anschaffungskosten auf den neu geschaffenen Anteil. Eine Veräußerung dieses neu geschaffenen Anteils kann damit zwar zu einem steuerlichen Verlust führen, beseitigt aber nicht die Gewinnerzielungsabsicht, da diese einheitlich für alle veräußerten Anteile zu prüfen ist und nicht gesondert nur für den neu geschaffenen Anteil.
Das [i]Kapitalerhöhung um 1.000 € und Agio i. H. von 500.000 € Stammkapital der A-GmbH betrug 25.000 € und war in 25.000 Anteile à 1 € eingeteilt. Die Alleingesellschafterin A beschloss im Jahr 2015 eine Kapitalerhöhung um 1.000 € (neuer Anteil mit der Nr. 25.001). Zugleich sollte in die Kapitalrücklage der GmbH ein Agio i. H. von 500.000 € eingeza...