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Die Inflationsausgleichsprämie
Am ist das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz – ein Artikelgesetz – in Kraft getreten (BGBl 2022 I S. 1743), das u. a. die Voraussetzungen der Steuerfreiheit der sog. Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nr. 11c EStG regelt. Seit bis zum können Arbeitgeber ihren Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn steuer- und abgabenfrei bis zu 3.000 € pro Mitarbeiter zahlen.
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Freiwillige Arbeitgeberleistung in mehreren Teilschritten möglich
[i]Bis zu 3.000 € als Barlohn oder SachzuwendungInnerhalb des Begünstigungszeitraums können Arbeitgeber unter den tatbestandlichen Voraussetzungen ohne gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers Barzahlungen oder Sachleistungen bis zu 3.000 € entweder als Einmalbetrag oder auch in mehreren Teilbeträgen oder in Mischformen zwischen Barlohn und Sachzuwendung in einem oder mehreren Veranlagungszeiträumen leisten, die als Betriebsausgabe abzugsfähig sind. [i]ArbeitgeberbezogenheitDa die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 11c EStG arbeitgeberbezogen ist, kann ein Arbeitnehmer im Begünstigungszeitraum auch von mehreren Arbeitgebern eine Prämie von jeweils bis zu 3.000 € steuerfrei vereinnahmen. Der Arbeitgeber hat die Z...