Gesetze: BewG i. d. F. vom §§ 22 Abs. 4, 27, 79 Abs. 5
Keine Wertfortschreibung bei allgemeinen Mietänderungen; Fortschreibungszeitpunkt bei fehlerbeseitigenden Fortschreibungen nach unten
Leitsatz
1. Mietänderungen, die auf die allgemeine Entwicklung in den Markt-und Preisverhältnissen zurückzuführen sind, betreffen die Wertverhältnisse. Sie führen deshalb nicht zu einer Fortschreibung des Einheitswerts.
2. Fehler der vorangegangenen Feststellung, deren Beseitigung zu einer Ermäßigung des Einheitswerts führen würde, dürfen nur unter den Voraussetzungen des § 22 Abs. 4 Nr. 2 - erste Alternative - BewG berücksichtigt werden. (Anschluß an , BFHE 134, 184, BStBl II 1982, 15).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1982 II Seite 451 VAAAA-91732
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