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zur Einlagelösung gemäß KöMoG
Eine Analyse praxisrelevanter Auswirkungen
[i]Müller, NWB 19/2021 S. 1374Mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2022 hat der Gesetzgeber einen seit vielen Jahren diskutierten Schritt vollzogen und mit der sog. Einlagelösung im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. die Ausgleichspostenmethode zur Abbildung organschaftlicher Mehr- und Minderabführungen beim Organträger durch eine Einlage- und Einlagenrückgewährfiktion ersetzt. Mit Schreiben v. ( NWB WAAAJ-23422) hat sich das BMF zu Anwendungsfragen im Zusammenhang mit der sog. Einlagelösung positioniert. Der nachfolgende Beitrag setzt sich kritisch mit den jüngsten Vorgaben des BMF auseinander und zeigt daraus resultierenden kurzfristigen und künftigen Handlungsbedarf für den Steuerpflichtigen auf.
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I. Zeitliche Anwendbarkeit
[i]Besonderheiten bei voneinander abweichenden Wirtschaftsjahren von Organträger und OrgangesellschaftDie Neuregelungen sind erstmals auf Mehr- und Minderabführungen anzuwenden, die nach dem erfolgen (§ 34 Abs. 6e Satz 5 KStG; R 14.8 Abs. 1 Satz 2 KStR), wobei hinsichtlich des Zeitpunkts der Mehr- und Minderabführungen auf das Ende des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft abzustellen ist (§ 14 Abs. 4 Satz 4, § 34 Abs. 6e Satz 6 KStG). Für ein Wirtschaftsjahresende der Organgesellschaft, das nach dem ...