Eine typisierende Beurteilung, ob Aufwendungen für einen Austauschmotor bei einem Motorschaden auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten abzugsfähig sind, ist nicht möglich
Leitsatz
Tritt auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte am PKW des Steuerpflichtigen ein Motorschaden ein, so ist die Feststellung, ob die Kosten für einen Austauschmotor zu den außergewöhnlichen, nicht durch die Kilometer-Pauschbeträge gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG abgegoltenen Aufwendungen gehören, vom FG aufgrund der Würdigung aller Umstände des konkreten Einzelfalles zu treffen. Eine Typisierung ist insoweit ausgeschlossen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1982 II Seite 325 TAAAA-91711