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FG Köln Urteil v. - 8 K 4748/06 EFG 2009 S. 1299 Nr. 16

Gesetze: EStG § 33 b Abs. 1, EStG § 33 Abs. 1

Außergewöhnliche Belastung

Berücksichtigung von Kfz-Reparaturkosten als agB

Leitsatz

1. Die Kosten der Reparatur von Gegenständen des täglichen Gebrauchs - wie einem Kraftfahrzeug - sind bereits ihrer Art nach nicht außergewöhnlich. Der vorzeitige Verschleiß, wie vorliegend des Kfz-Getriebes, stellt mithin die Realisierung eines allgemeinen Lebensrisikos dar, welches bereits durch die Freistellung des Existenzminimums abgegolten ist.

2. Der Umstand, dass ein Kind des Stpfl. aufgrund einer Gehbehinderung auf das Kfz angewiesen ist, ändert an der Beurteilung nichts. Denn auch bei einer Gehbehinderung ist der Unterhalt eines eigenen Kfz zwar sinnvoll, aber nicht existenziell notwendig.

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 1501 Nr. 24
EFG 2009 S. 1299 Nr. 16
FAAAD-23596

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FG Köln, Urteil v. 28.04.2009 - 8 K 4748/06

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