Online-Nachricht - Dienstag, 08.11.2022

Grundsteuerreform | Musteranleitung für Gartengrundstücke, die Erholungszwecken dienen (FinMin)

Das Thüringer Finanzministerium hat eine neue Musteranleitung für Gartengrundstücke mit Bungalow oder Wochenendhaus zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung im persönlichen ELSTER-Konto bereitgestellt. In Thüringen gilt das Bundesmodell.

Hierzu führt das Thüringer Finanzministerium u.a. weiter aus:

  • Bungalows oder Wochenendhäuser, die nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen und eine Fläche von mehr als 24 Quadratmetern haben, müssen als sonstige bebaute Grundstücke erklärt werden. Für die Grundsteuererklärung müssen deshalb die Vordrucke GW 1 (Hauptvordruck) und GW 2 (Vordruck Grundstück) ausgefüllt werden.

  • Oft gibt es für diese Grundstücke aber keine vollständige Adresse. Das bereitet vielen Eigentümerinnen und Eigentümern Probleme beim Ausfüllen. Bei einer fehlenden Straßenbezeichnung kann bei der Lagebezeichnung aber - nicht vorhanden - und bei einer fehlenden Hausnummer die – 0 - angegeben werden. Wichtig ist es, eine vollständige Adresse beim Eigentümer oder der Eigentümerin anzugeben, damit die Bescheide postalisch zugestellt werden können.

  • Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die tatsächliche Nutzung des Grundstücks am anzugeben ist, auch wenn diese von den Angaben im Sonderauszug des Grundsteuer Viewer Thüringen abweichen sollte.

  • Für Kleingärten und Dauerkleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes gelten die vorbezeichneten Ausführungen nicht. Erläuterungen dazu können dem Merkblatt Kleingarten entnommen werden.

Quelle: Thüringer Finanzministerium, Pressemitteilung v. 7.11.2022 (il)

Fundstelle(n):
NWB EAAAJ-25920