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Das steuerliche Einlagekonto im Spiegel der Verwendungsfestschreibung und des Kapitalertragsteuerabzugs
und
[i]de Man, Steuerliches Einlagekonto nach § 27 KStG, Grundlagen, NWB EAAAF-82078 Im Zusammenhang mit Gewinnausschüttungen gilt es stets einige steuerliche Vorschriften und Pflichten zu beachten, um unliebsame Überraschungen sowohl auf Ebene der ausschüttenden Gesellschaft als auch auf Ebene der Gesellschafter zu vermeiden. Der Klassiker in diesem Kontext ist eine Gesellschaft oder ein Betrieb gewerblicher Art mit hohem steuerlichen Einlagekonto bei gleichzeitig fehlendem ausschüttbaren Gewinn, da ausschließlich oder überwiegend Verluste generiert werden, die von den Gesellschaftern ausgeglichen werden. Wenn es nun zu einer Dividendenausschüttung an die Anteilseigner kommt, ist Vorsicht geboten. Es ist zum einen die Regelung des § 27 KStG zum steuerlichen Einlagekonto und die tatsächliche Situation im konkreten Fall im Blick zu behalten. Zum anderen ist es notwendig, die Pflichten, die sich aus dem Kapitalertragsteuerabzugsverfahren (§§ 43 bis 45e EStG) ergeben, zu kennen. Denn anderenfalls droht eine Inhaftungnahme des Schuldners der Kapitalerträge. Im nachfolgenden Beitrag sollen daher mit Blick auf die BFH-Rechtsprechung die Risiken aufgezeigt und die zu beachtenden Pflichten dargestellt werden.