Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer kompakt
Ortskundeprüfung als steuerfreie Leistung (BFH)
Ortskundeprüfungen für angehende Taxifahrer sind bei richtlinienkonformer Auslegung des § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG als Schulungsmaßnahme mit direktem Bezug zu einem Beruf steuerfrei.
Sachverhalt: Der Kläger ist ein nicht gemeinnütziger Berufsverband in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Im Jahr 2012 (Streitjahr) führte er die Ortskundeprüfungen durch, deren Bestehen die Bewerber um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxen gem. § 48 Abs. 4 Nr. 7 Satz 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung) in der im Streitjahr geltenden Fassung (FeV) der für die Fahrerlaubnis zuständigen Behörde nachzuweisen hatten. Nach den im Streitjahr geltenden Ausführungsvorschriften zu § 48 FeV zur Durchführung der Ortskundeprüfung für Taxi-, Mietwagen- und Krankenkraftwagenfahrer (Ortskundeprüfungsrichtlinien) des Landes Berlin war die Prüfung vor einem Prüfungsausschuss abzulegen, der von den Berufsverbänden zu bilden war und dem u.a. ein Vertreter des Klägers angehörte. Der Bewerber hatte für die Durchführung der Ortskundeprüfung eine Gebühr nach dem Gebührentarif zur Gebührenor...BGBl I 2011, 98