Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Bezahlte Werbung für den Arbeitgeber als Arbeitslohn (BFH)
Ein Entgelt für Werbung des
Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten PKW des Arbeitnehmers ist
durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und damit Arbeitslohn, wenn dem mit dem
Arbeitnehmer abgeschlossenen "Werbemietvertrag" kein eigenständiger
wirtschaftlicher Gehalt zukommt. Ist das für die Werbung gezahlte Entgelt als
Arbeitslohn zu beurteilen, scheidet eine überwiegend eigenbetriebliche
Veranlassung der Zahlung regelmäßig aus (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören gem. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile, die "für" eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt werden, unabhängig davon, ob ein Rechtsan...