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Arbeitsverhältnis | Ideelles Beschäftigungsinteresse und Unmöglichkeit des Beschäftigungsanspruchs
Bei der Frage eines „rechtlichen Unvermögens“ zur Ausübung der geschuldeten Tätigkeit ist zu differenzieren, ob es um das materielle, auf die Erlangung von Arbeitsentgelt gerichtete oder um das ideelle, auf tatsächliche Beschäftigung gerichtete Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers geht. Der von der Rechtsprechung entwickelte Beschäftigungsanspruch ist in Bezug auf das ideelle Beschäftigungsinteresse ausgeschlossen, wenn die Beschäftigung dem Arbeitgeber unmöglich ist (§ 275 Abs. 1 BGB), weil die Rechtsordnung ihm dies verbietet.
§ 71 Satz 1 Berliner Schulgesetz aber, der bestimmt, dass zum Schulleiter nur bestellt werden kann, wer Kenntnisse und Fähigkeiten nachweist, die über die Ausbildung zum Lehramt hinausgehen und für die Leitung einer Schule erforderlich sind, steht der weiteren Besch...