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Zur grundsätzlichen Bedeutung der Prüfung einzelner Umstände aufgrund formeller Buchführungsmängel eines Rechtsanwalts
Ob das umfangreiche Schwärzen von Kontoauszügen durch einen Rechtsanwalt zur Vermeidung der Offenlegung von Mandatsverhältnissen vom FA als Umstand herangezogen werden darf, um formelle Buchführungsmängel als Grundlage einer Schätzungsbefugnis zu begründen, betrifft keine Rechtsfrage, die abstrakt beantwortet werden kann, sondern eine Frage des Einzelfalls (Bezug: § 162 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AO; § 115 Abs. 2 Nr. 1, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO).
Nach Auffassung des klagenden Rechtsanwalts können heutzutage auch nur geringfügig erkennbare Daten aus einem Kontoauszug die Ermittlung des jeweiligen Mandanten ermöglichen und zu einem strafbewehrten Verrat des Mandanten führen. Deshalb sei die Frage, in welchem Umfang das Schwärzen von Kontoauszügen mit betrieblichen Zahlungseingängen zulässig s...