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SV-Status | Prokurist mit Sperrminorität
Ein Prokurist mit Sperrminorität in der Gesellschafterversammlung ist nicht bereits deswegen selbständig und damit sozialversicherungsfrei, weil der Gesellschaftsvertrag die Ausübung der Weisungsbefugnis der Gesellschafterversammlung übertragen hat.
Der zwischen dem Minderheitsgesellschafter und der Gesellschaft geschlossene Prokuristen-Vertrag enthält sowohl Regelungen, die für ein Beschäftigungsverhältnis typisch sind, als auch Regelungen, die auf eine Weisungsunabhängigkeit hindeuten. [i]Zur SV-Pflicht des Gesellschafter-GF Bosse, NWB 52/2021 S. 3898Dem Vertrag lässt sich nicht eindeutig entnehmen, ob die Beteiligten eine selbständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung gewollt haben. Nach dem Gesellschaftsvertrag sind zwar Personalaufsicht und Leitung von dem Geschäftsführer auf die Gesellschafterversammlung...