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BBK Nr. 21 vom

Handelsrechtliche Bilanzierung von Kryptowährungen

Ermessensspielräume am Beispiel von Bitcoins als Ankerwährung

Prof. Dr. Daniel T. Fischer

Seit der Begründung des Bitcoin vor knapp fünfzehn Jahren haben Kryptowährungen einen massiven Wertzuwachs zu verzeichnen. Kryptowährungen sind digitale Ersatzwährungen ohne physische Substanz und – vor allem – ohne Abhängigkeit von staatlichen Institutionen (krypto = verborgen, versteckt, geheim). Die fehlende physische Substanz erschwert aber die korrekte bilanzrechtliche Abbildung. Nach Darstellung der technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen zeigt der Beitrag die zurzeit bestehenden handelsbilanziellen Beurteilungsspielräume und Abgrenzungsfragen auf.

I. Aktivierung als Vermögensgegenstand

Aufgrund ihrer Fungibilität auf aktiven Märkten, die Bitcoins einer selbständigen Verwertbarkeit und Bewertbarkeit zugänglich machen, sind aktuell keine überzeugenden Argumente ersichtlich, die gegen eine Qualifizierung als Vermögensgegenstand sprechen. Mangels eines Aktivierungsverbots gem. § 248 HGB sind Bitcoins daher aktivierungsfähig und -pflichtig. Beim Erwerb von Bitcoins oder dem Zufluss aufgrund eines Bitcoin-basierten Zahlungsvorgangs richtet sich der Ansatzzeitpunkt danach, wann die Verfügungsmacht auf das...

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