IWB Nr. 20 vom Seite 1

Polnische Ordnung und Weltsteuerordnung

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Wenn [i]Insgesamt dynamische Entwicklung in Polen im größten Nachbarland Krieg geführt wird und Millionen Flüchtlinge innerhalb der eigenen Grenzen Schutz suchen, lässt das im Allgemeinen nichts Gutes für ein Land und seine Wirtschaft erwarten. Aber in Polen stehen die Dinge unverändert gut. Es war 2020 die sechstgrößte EU-Volkswirtschaft. Das Wirtschaftswachstum lag zuletzt deutlich über dem EU-Durchschnitt – 2021 waren es 5,9 % und für 2022 werden 4,6 % erwartet. Dabei stieg das Bruttoinlandsprodukt allein im ersten Quartal real und saisonbereinigt um 9,1 %. Der Krieg in der Ukraine bleibt sicher nicht ohne Folgen. Auch drückt die Inflation die Stimmung und sorgt für steigende Zinsen. Aber insgesamt hat Polen sich beneidenswert entwickelt. 

[i]Zehn Einkunftsarten und striktes Schedulensystem schlagen auch DBA-rechtlich durchIn seinem Steuerrecht hat Polen in den letzten Jahren erhebliche Reformen umgesetzt. Die überwiegend zum eingeführte „Polnische Ordnung“ betraf viele Vorschriften, auch abseits des Unternehmenssteuerrechts. Zum einen guckt sich die polnische Regierung geglückte Reformen in Nachbarländern wie Estland ab, zum anderen haben EU-Vorgaben ihren Anteil an der reformatorischen Dynamik. Es ist lohnenswert, sich das polnische Einkommensteuerrecht einmal anzusehen, wie es Cloer ab unternimmt. Hierbei bestehen noch Parallelen zum deutschen/preußischen Einkommensteuergesetz, doch wird der Rechtsanwender auch Überraschungen erleben. Insbesondere hat die strikte Trennung der zehn Einkunftsarten im DBA-Kontext im Einzelfall erhebliche Auswirkungen.

[i]Gerade bei deutschen US-Töchtern ist schnelles Mitdenken gefragt Schnitger/Holle greifen ab die US-amerikanische Book Minimum Tax auf. Der Beitrag erläutert die effektive Mindeststeuer von 15 % für Steuerjahre, die nach dem beginnen und deren spezifische Bemessungsgrundlage. Für deutsche Leser spannend ist ferner das Verhältnis zu den noch nicht finalen Vorgaben der OECD zur Mindestbesteuerung. Im Vergleich zu den GloBE-Regelungen ist die Berechnung der BMT einfacher (nicht einfach!). Doch zum konkreten Zusammenwirken stellen sich Fragen.

[i]„Total buy out“-Rechtsprechung des BFH ist in einem wichtigen Bereich überholtDem Spezialthema der Softwareauftragsentwicklung widmete das BMF Anfang August ein Schreiben. Damit wurde die Änderung des Urhebergesetzes nachvollzogen und die vertragliche und steuerliche Handhabung in den typischen Fällen erleichtert, dass ein Unternehmen mit Sitz im Inland einen ausländischen Entwickler mittels Dienst- oder Werkvertrags mit der Entwicklung von Software beauftragt. Die Verbesserungen und deren Anwendungsbereich stellen Haverkamp/Meinert/Schumacher ab dar.

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Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 20 / 2022 Seite 1
NWB VAAAJ-24669