BFH  - III R 32/22 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Entgelt; Gewerbesteuer; Hinzurechnung; Schulden; Verbindlichkeit; Versicherung; Zinsen

Rechtsfrage

1. Handelt es sich bei Zinsen auf Depotverbindlichkeiten um Entgelte auf Schulden i.S. des § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG?

2. Sind bei Rückversicherungsunternehmen --anders als bei Erstversicherungsunternehmen-- Zinsen auf Depotverbindlichkeiten gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG hinzuzurechnen?

3. Sind bei Depotzinsen und Depoterträgen aus dem Retrozessionsgeschäft, soweit sie in einem dokumentierten wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, zumindest Zinsaufwand und Zinsertrag zu verrechnen?

Gesetze: GewStG § 8 Nr 1 Buchst a, HGB § 254, EStG § 5 Abs 1a S 2

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.10.2022):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
GAAAJ-24515