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Gewerbesteuer | Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht eines gewerblichen Grundstückshändlers (BFH)
Über das Merkmal des Beginns der
sachlichen Gewerbesteuerpflicht ist selbständig im
Verlustfeststellungsverfahren gem. § 10a GewStG zu entscheiden. Die sachliche
Gewerbesteuerpflicht eines gewerblichen Grundstückshändlers beginnt frühestens
mit dem Abschluss eines (wirksamen) Kaufvertrags über eine erste Immobilie,
denn erst hierdurch wird er in die Lage versetzt, seine Leistung am Markt
anzubieten (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Im Streitfall ist die Klägerin, eine Anfang 2011 gegründete Gesellschaft, deren Wirtschaftsjahr am 1.6. eines Jahres beginnt und am 31.5. des Folgejahres endet, als gewerbliche Grundstückshändlerin tätig. Im Wirtschaftsjahr 2011/2012 ( bis ) hatte sie zwar den Erwerb eines ersten Grundstü...