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GUV | Keine kostenrechtliche Privilegierung eines Unternehmers im Gerichtsverfahren
Wendet sich ein Jagdpächter mit der Klage gegen die Feststellung des Trägers der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, dass dieser für ihn als Unternehmer zuständig ist (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 5 lit. a SGB VII i. V. mit § 123 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII) und er der GUV unterliegt, ist er nicht i. S. des § 183 Satz 1 SGG kostenrechtlich privilegiert. Denn er führt den Rechtsstreit nicht in seiner Eigenschaft als Versicherter, sondern als landwirtschaftlicher Unternehmer. Durch einen Zuständigkeitsbescheid des Unfallversicherungsträgers wird allein die Unternehmereigenschaft des Adressaten begründet und geregelt, nicht jedoch dessen Status als Versicherter.
Gegen eine kostenrechtliche Privilegierung spricht der Umkehrschluss aus § 183 Satz 3 SGG, wonach den in Satz 1 und 2 genannten Personen, also Versicherten, Leistungsempfängern, behinderten Menschen oder deren Sonderrechtsn...