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Möglichkeit der Berichtigung eines geschuldeten Umsatzsteuerbetrags
Mit hatte das FG Baden-Württemberg zur Frage zu entscheiden, ob der Unternehmer die umsatzsteuerliche Änderung der Bemessungsgrundlage aufgrund einer Uneinbringlichkeit gemäß § 17 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG vornehmen kann. Vorgesehen war dies im Streitfall für die Konstellation, in der der Kunde die Zahlung an einen Dritten geleistet hat, über dessen Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte, bevor der Dritte das Entgelt an den Leistenden weitergeleitet hatte. Hierbei hat sich das FG Baden-Württemberg systematisch mit dem Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung auseinandergesetzt und insoweit eine schlüssige Begründung für seine Entscheidung geliefert.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Die Höhe des Entgelts richtet sich nach dem zwischen Leistendem und Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnis, aus dem sich der für die Steuerbarkeit der Leistung maßgebliche unmittelbare Zusammenhang zwischen der Leistung und dem erhaltenen Gegenwert ergibt (so bereits , BStBl 2011 II S. 142, Rz. 11 f.).
Sofern die Ansprüche aus einer Leistung an einen vom Leistenden beauftragten Dritten abgetreten werden, steht dieses Leistungsverhältnis außerhalb der Leistun...