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USt direkt digital Nr. 20 vom Seite 17

Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts

Was ändert sich zum Jahreswechsel durch § 2b UStG?

Carsten Timm

Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand wurde mit der Vorschrift des § 2b UStG neu geregelt. Die Norm ist ab dem auf alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts anzuwenden und führt zu einem Paradigmenwechsel. Während die jPöR nach § 2 Abs. 3 UStG a. F. nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe unternehmerisch tätig waren, unterfallen nach § 2b UStG im Grundsatz alle Umsätze der Umsatzbesteuerung, mit Ausnahmen von bestimmten hoheitlichen Tätigkeiten. Dieser Beitrag stellt die Grundzüge der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand dar, ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Vorangestellt werden Ausführungen zur Rechtsentwicklung und zur Unternehmereigenschaft jPöR. Neben der Steuerbarkeit und Steuerpflicht werden die Voraussetzungen des § 2b UStG dargestellt und die relevanten unionsrechtlichen Vorgaben benannt. Zudem wird auch auf die Kleinunternehmerregelung, der Vorsteuerabzug sowie die Vorsteuerberichtigung angesprochen. Darüber hinaus werden das dezentrale Besteuerungsverfahren sowie aktuelle Entwicklungen angesprochen. In zahlreichen Schreiben hat sich das BMF zu Fragen der Umsatzbesteuerung der jPöR Stellung bezogen und in diesem ...

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