Online-Nachricht - Mittwoch, 19.10.2022

Ukraine-Krieg | Änderungen beim Verbot der Wirtschaftsprüfung, Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung

Die WPK informiert über Änderungen bei den Sanktionen gegen Russland wegen des Angriffskrieges gegen die Ukraine.

Hintergrund: Art. 5n der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurde neu gefasst (Änderungsverordnung (EU) 2022/1904 des Rates vom 6. Oktober 2022). Die Änderung trat am in Kraft, einen Tag nach der Verkündung im Amtsblatt der Europäischen Union (L 2591 vom 6. Oktober 2022).

Danach hat sich an dem Verbot, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, einschließlich Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung sowie Unternehmens- und Public Relations-Beratung für die Regierung Russlands oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu erbringen, nichts geändert (vgl. Art. 5n Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014).

Neu und für den Berufsstand der WP/vBP relevant können die neuen Ausnahmetatbestände des Abs. 11 a) bis d) sein. Demnach können die zuständigen Behörden abweichend von dem Verbot, die genannten Dienstleistungen unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, wenn sie festgestellt haben, dass diese beispielsweise erforderlich sind für

  • die Sicherstellung der kritischen Energieversorgung in der Europäischen Union,

  • den Kauf bestimmter seltener Erze oder

  • die Gewährleistung des kontinuierlichen Betriebs von Infrastruktur, Hardware und Software, die für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen oder die Sicherheit der Umwelt von grundlegender Bedeutung sind.

Bislang waren Ausnahmegenehmigungen durch die zuständigen Behörden nur für humanitäre Zwecke und für zivilgesellschaftliche Aktivitäten zur direkten Förderung der Demokratie möglich (alter Abs. 5, vgl. nunmehr Abs. 10).

Neue Verbote für Rechtsberatung und IT-Beratung

Aufgenommen wurde in den Artikel 5n das Verbot, unmittelbar oder mittelbar Dienstleistungen unter anderem in den Bereichen Rechtsberatung und IT-Beratung für die Regierung Russlands oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu erbringen (neuer Abs. 2 des Art. 5n).

Der bisherige Ausnahmetatbestand des Abs. 4, befindet sich nun im Abs. 7 (Ausnahme vom Verbot der Erbringung der oben genannten Dienstleistungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen bestimmt sind, welche sich im Eigentum oder unter der alleinigen oder gemeinsamen Kontrolle einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats, eines dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Landes, der Schweiz oder eines in Anhang VIII aufgeführten Partnerlandes gegründeten oder eingetragenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befinden).

Hinweis:

Weitere Informationen zu den bisherigen Sanktionen gegen Russland im Bereich WP/StB hat die WPK auf ihrer Homepage veröffentlicht:

  • Sanktionen gegen Russland wegen destabilisierender Maßnahmen auf der Krim und in der Ostukraine 2014 sowie des Einmarsches in die Ukraine 2022 ("Neu auf WPK.de" v. 14.3.2022)

  • Sanktionen gegen Russland wegen des Angriffskrieges gegen die Ukraine: Wirtschaftsprüfung, Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung für in Russland niedergelassene juristische Personen untersagt („Neu auf WPK.de“ v. 8.62022).

  • Mitglieder fragen – WPK antwortet: Abschlussprüfung bei einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in Russland („Neu auf WPK.de“ v. 7.10.2022)

Quelle: WPK online, Meldung v. 18.10.2022 (il)

Fundstelle(n):
NWB CAAAJ-24337