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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 13-14 | Kindergeld: Anspruch für minderjähriges Kind bei mehr als einjährigem Schulbesuch außerhalb EU/EWR

Hält sich ein minderjähriges Kind zu Ausbildungszwecken für mehr als ein Jahr außerhalb des Gebiets der EU und des EWR auf, behält es seinen Inlandswohnsitz in der Wohnung seiner Eltern im Regelfall nur dann bei, wenn es diese Wohnung zumindest zum überwiegenden Teil der ausbildungsfreien Zeiten tatsächlich nutzt. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, bedeutet dies aber nicht automatisch das Aus für das Kindergeld. Es kommt auf die Gesamtwürdigung aller Umstände an.

Der Bundesfinanzhof hat sich auch mit dem Anspruch der Eltern auf Kindergeld bei einem längeren Aufenthalt ihres minderjährigen Kindes im Ausland befasst. Im Streitfall lebte ein Kind mehr als ein Jahr in einem Drittland bei den Großeltern, um dort in der Schule die arabische Sprache zu lernen.

Für Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem EWR-Staat haben, wird grundsätzlich kein Kindergeld gewährt. Also beispielsweise bei einem Studium in den USA, in Australien oder in China. Das Existenzminimum dieser Kinder wird nur durch die Kinderfreibeträge von der Besteuerung freigestellt. Diese setzen...

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