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Vorsteuerabzug und Personalabbau
Der BFH musste zu der Frage Stellung nehmen, ob die vom Unternehmer in Anspruch genommenen Leistungen im Zusammenhang mit einem beabsichtigten Personalabbau zum Vorsteuerabzug berechtigen.
I. Leitsatz (amtlich)
Bezieht der Unternehmer für einen von ihm angestrebten Personalabbau Leistungen von sog. Outplacement-Unternehmen, mit denen unkündbar und unbefristet Beschäftigte individuell insbesondere durch sog. Bewerbungstrainings bei der Begründung neuer Beschäftigungsverhältnisse unterstützt werden sollen, ist der Unternehmer aufgrund eines vorrangigen Unternehmensinteresses zum Vorsteuerabzug berechtigt.
II. Sachverhalt
Aufgrund wirtschaftlicher Gegebenheiten beabsichtigte eine AG, in erheblichem Umfang Kosten einzusparen, insbesondere den Personalaufwand zu reduzieren. Ihre Mitarbeiter waren allerdings zu einem großen Teil aufgrund von Tarifverträgen, die betriebsbedingte Kündigungen ausschlossen, oder aufgrund sonstiger Regelungen unkündbar und unbefristet beschäftigt. Der beabsichtigte Personalabbau konnte daher nur auf freiwilliger Basis mit Zustimmung der betroffenen Mitarbeiter zur Aufhebung ihrer Arbeits- oder Dienstverträge erfolgen. Die AG beauftragte sog. Outplacement-Unterneh...