Melita Friebel, David Jauch, Hans Walter Schoor

Fallsammlung Einkommensteuer

25. Aufl. 2022

ISBN der Online-Version: 978-3-482-01913-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-67345-0

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Fallsammlung Einkommensteuer (25. Auflage)

Kapitel 6: Familienleistungsausgleich, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§§ 24b31, 32, 6278 EStG)

Vorbemerkungen

Einem Elternteil steht gem. § 32 Abs. 6 EStG seit dem für jedes zu berücksichtigende Kind ein Freibetrag

  • für das sächliche Existenzminimum i. H. von 2.586 € (Kinderfreibetrag), ab dem VZ 2021 2.730 € und

  • für den üblicherweise anfallenden Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf i. H. von 1.320 € (Betreuungsfreibetrag) im Kalenderjahr, ab dem VZ 2021 1.464 € zu.

Das Kindergeld beträgt monatlich

  • für das erste und zweite Kind jeweils 184 €, ab : 188 €, ab : 190 €, ab : 192 € und ab : 194 €,

  • für das dritte Kind 190 €, ab : 194 €, ab : 196 €, ab : 198 € und ab : 200 € und

  • für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 215 €, ab : 219 €, ab : 221 €, ab : 223 € und ab : 225 € (§ 66 Abs. 1 EStG).

Durch das Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEntlastG) v.  (BGBl 2018 I 2210) wird das Kindergeld ab dem

  • für das erste und zweite Kind von jeweils 194 € auf jeweils 204 €,

  • für das dritte Kind von 200 € auf 210 € und

  • für ...

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