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Bilanzierung der Bauabzugsteuer
Mit der Bauabzugsteuer nach § 48 bis § 48d EStG werden unternehmerische Leistungsempfänger von Bauleistungen an einem Bauwerk im Inland dazu verpflichtet, grundsätzlich einen Einbehalt von 15 % der Gegenleistung für eine Bauleistung vorzunehmen. Ausnahmen gelten insbesondere dann, wenn dem Leistungsempfänger eine Freistellungsbescheinigung vorgelegt wird bzw. die sog. Zweiwohnungs- oder die Bagatellregelung Anwendung findet. Einzelfragen der Bauabzugsteuer waren verwaltungsseitig bislang im geregelt. Am hat das BMF nunmehr ein geändertes Schreiben zur Bauabzugsteuer veröffentlicht. In diesem Buchführungs-Seminar werden die wesentlichen Aspekte der Bauabzugsteuer und die Auslegung der Finanzverwaltung durch das neue BMF-Schreiben zusammenfassend erläutert. Zudem wird die Buchungslogik im SKR 04 anhand eines Beispielsfalls dargestellt, der sowohl den Leistungsempfänger als auch den Leistenden betrachtet.
I. Grundlagen der Bauabzugsteuer
Die Bauabzugsteuer verpflichtet unternehmerische Leistungsempfänger von Bauleistungen an einem Bauwerk im Inland, grundsätzlich einen Steuerabzug i. H. von 15 % der Gegenl...