Online-Nachricht - Dienstag, 11.10.2022

Gesetzgebung | Herkunftsnachweisregister soll erweitert werden (hib)

Die Bundesregierung hat den „Entwurf eines Gesetzes zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien und zur Änderung der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung“ (BT-Drucks. 20/3870) vorgelegt.

Kern des Entwurfes ist ein Herkunftsnachweisregistergesetz, zur Festlegung der Details ist eine umfassende Verordnungsermächtigung vorgesehen. Mit dem Entwurf soll auch die Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung an die Neuregelungen angepasst werden.

Wie die Bundesregierung in dem Entwurf ausführt, soll es voraussichtlich ab dem neben dem schon bestehenden Herkunftsnachweisregister beim Umweltbundesamt für Strom aus erneuerbaren Energien auch ein Herkunftsnachweisregister für gasförmige Energieträger, das sind Gas und Wasserstoff, geben. Ein Register soll ferner für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen eingerichtet werden. Mit dem Gesetz werden laut Bundesregierung unionsrechtliche Vorgaben in Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen für die Energiequellen Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte umgesetzt.

„Herkunftsnachweise dienen dazu, einem Endkunden gegenüber dokumentieren zu können, dass ein bestimmter Anteil oder eine bestimmte Menge an Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt worden ist“, führt die Bundesregierung aus. Herkunftsnachweise machten somit im Wirtschaftsverkehr die Herkunft des Energieträgers aus erneuerbaren Energien transparent. Sie seien ein Instrument der Verbraucherinformation und dienten damit auch dem Verbraucherschutz, heißt es weiter.

Hinweis: Der Gesetzentwurf soll am in erster Lesung beraten werden.

Quelle: hib, heute im bundestag Nr. 529/2022 (RD)

Fundstelle(n):
NWB FAAAJ-23633