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Energiepreispauschale für Rentner und erneute Anhebung der Midi-Job-Grenze auf den Weg gebracht
[i] Bundeskabinett, Online-Meldung v. 5.10.2022 Am hat das Bundeskabinett die Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs beschlossen. Ziel ist es, dass auch Rentner eine Energiepreispauschale von 300 € brutto erhalten sollen. Außerdem soll die Midi-Job-Grenze auf 2000 € angehoben werden.
[i]EnergiepreispauschaleDie Energiepreispauschale soll erhalten, wer zum Stichtag Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Der Anspruch soll nur bei einem Wohnsitz im Inland bestehen. Ausgezahlt werden soll die Pauschale bis Mitte Dezember einmalig über die jeweiligen Rentenzahlstellen. Sie ist einkommensteuerpflichtig, aber nicht sozialversicherungspflichtig. Die nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom vorgesehene Einkommensteuerpflicht der Energiepreispauschale wird durch das Bundesministerium der Finanzen in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren umgesetzt.
[i]MidijobsDer Gesetzentwu...