Online-Nachricht - Donnerstag, 06.10.2022

Umsatzsteuer/Versicherungsteuer | Praxistipp bei Garantiezusagen von Händlern (DStV)

Der Steuerrechtsausschuss des DStV hat einen Praxistipp zur Versicherungsteuer bei Garantiezusagen von Händlern erarbeitet.

Hintergrund: Das BMF hat als Reaktion auf die BFH-Rechtsprechung () ein Schreiben zu Garantiezusagen als Versicherungsleistung herausgegeben ( :001 BStBl 2021 I S. 781). Die Vorgaben gelten ab dem (vgl. :001 BStBl 2021 I S. 2142).

Hierzu führt der DStV weiter aus:

  • Entgeltliche Garantiezusagen von Kfz-Händlern unterliegen künftig als eigenständige Leistung grundsätzlich der Versicherungsteuer – unabhängig davon, ob im Garantiefall eine Geldzahlung oder die Reparatur zu leisten ist. Dies hat auch umsatzsteuerliche Folgen: Da die Versicherungsleistung nach § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei ist, ist insoweit kein Vorsteuerabzug möglich. Beachtlich ist nach Auffassung des Ausschusses zudem, dass das BMF-Schreiben branchenunabhängig gelten soll.

  • Der DStV-Steuerrechtsausschuss empfiehlt betroffenen Unternehmen, zu überprüfen, ob deren Verträge möglicherweise Ausnahmen von der Versicherungsteuerpflicht erfüllen. Wird etwa ausschließlich mit Garantie ausgestattete Ware verkauft, d.h. es wird kein gesondertes Entgelt für die Garantie erhoben und ein Erwerb ohne Garantie ist nicht möglich, liegt keine Versicherungsleistung vor. Auch wenn eine Garantiezusage im Rahmen eines Vollwartungsvertrags erfolgt, führt dies nicht zur Versicherungsteuerpflicht. Hier liegt eine umsatzsteuerpflichtige Leistung eigener Art vor. Vermittelt das Unternehmen seinem Kunden lediglich Versicherungsschutz, entsteht ebenfalls keine Versicherungsteuer, da die direkte Vertragsbeziehung zwischen Kunden und Versicherungsunternehmen besteht.

Quelle: DStV online, Meldung v. 5.10.2022 (il)

Fundstelle(n):
NWB CAAAJ-23446