Herbst!
Liebe Leserinnen und Leser,
ein Rekordsommer liegt hinter uns: neuer Hitzerekord, tropische Nächte, volle Schwimmbäder bzw. Strände sowie volle Biergärten und Straßencafés. Aber der Sommer 2022 hatte auch seine Schattenseiten – wenn gerade das Wort Schatten in diesem Zusammenhang unpassend erscheinen mag – denn nach Informationen des Deutschen Wetterdienstes war er viel zu heiß und viel zu trocken. Jetzt folgt der Herbst und der September hat für Abkühlung gesorgt. Die ist auch nötig, denn auch der Gesetzgeber bringt uns zum Schwitzen – mit immer neuen Gesetzesvorhaben.
Die Meldevorschriften sind so umfangreich, dass wir eine Serie unseres Autors Gerald Eilts veröffentlichen. Im ersten Teil des Beitrags wurden die Grundsätze, Rechtsgrundlagen sowie die Aufgaben und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber dargestellt. Darüber hinaus wurden bereits ausgewählte Spezialfälle behandelt. Im zweiten Teil des Beitrags in dieser LGDD-Ausgabe werden weitere Spezialfälle mit Praxisrelevanz dargestellt. Es werden u. a. die Meldepflichten beim Zusammentreffen von Rente und Beschäftigung beleuchtet. Dr. Henning-Alexander Seel nimmt das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Erfassung der Arbeitszeit in den Blick. Mein Beitrag behandelt das Thema Nachzahlung von Arbeitslohn. Dabei werden die steuer- und beitragsrechtlichen Besonderheiten dargestellt.
Genießen Sie die bunten Herbsttage mit ihrer Farbenpracht in der Natur. Gerne begleitet Sie die LGDD auch in digitaler Form auf dem Weg zur Arbeit oder auch im Büro.
Ihr
Markus Stier
Fundstelle(n):
Lohn und Gehalt direkt digital 7/2022 Seite 1
UAAAJ-23401