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Ertragsteuerliche Folgewirkungen von Anwachsungsvorgängen
Die Umstrukturierung von Unternehmen kann durch vielfältige Erwägungen impliziert sein. Zuvorderst geben geänderte wirtschaftliche oder rechtliche Rahmenbedingungen sowie unternehmerische oder persönliche Motivationen ggf. Anlass zur Änderung der Unternehmensstruktur. Neben Umwandlungen nach dem UmwG und Übertragungen im Wege der Einzelrechtsnachfolge können bei Beteiligung von Personengesellschaften zugleich Anwachsungsvorgänge als Gestaltungsinstrument in Betracht kommen. Gleichwohl sind die Folgeauswirkungen als etwaige Steuerfallen eines Anwachsungsmodells im Blick zu halten. Der Beitrag zeigt überblicksartig einzelne steuerliche Risiken aus ertragsteuerrechtlicher Sicht auf.
Einordnung
Im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen können neben den im UmwG normierten Umwandlungsmaßnahmen anwachsungsimplizierende Vorgänge unter vergleichsweise erleichterten Bedingungen in Erwägung gezogen werden, wenn eine Personengesellschaft an der Umwandlung teilnimmt. Zu unterscheiden ist zwischen der einfachen und erweiterten Anwachsung.
Im Zuge des einfachen Anwachsungs- oder Austrittsmodells scheiden sämtliche Gesellschafter mit Ausnahme des letzten Gesellsch...