Online-Nachricht - Mittwoch, 05.10.2022

Gesetzgebung | Anhebung der Midi-Job-Grenze, Energiepreispauschale für Rentner (Bundesregierung)

Rentner sollen eine Energiepreispauschale von 300 Euro brutto erhalten. Außerdem soll die Midi-Job-Grenze auf 2.000 Euro angehoben werden. Die Bundesregierung hat am eine Formulierungshilfe für einen "Gesetzentwurf zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs" beschlossen.

Energiepreispauschale für Rentner

Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland.

Die Energiepreispauschale wird bis Mitte Dezember einmalig über die jeweiligen Rentenzahlstellen ausgezahlt. Sie ist einkommensteuerpflichtig, aber nicht sozialversicherungspflichtig.

Anhebung der Midi-Job-Grenze

Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Erweiterung des Übergangsbereichs, der sog. Midijobs, vor. Die Obergrenze soll zum auf 2.000 Euro steigen. Profitieren werden besonders Menschen mit kleinen Einkommen, die von den Preissteigerungen bei Energie und Nahrungsmitteln überproportional betroffen sind. Sie behalten mehr Netto vom Brutto.

Derzeit liegt der Übergangsbereich zwischen 520,01 Euro und 1.600 Euro. Innerhalb dieses Bereiches steigen die Sozialbeiträge der Arbeitnehmer gleitend von null auf den vollen Beitrag. Die geringeren Beiträge vor allem im unteren Einkommensbereich erhöhen den Anreiz, über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein.

Hinweis:

Die nun auf den Weg gebrachten Reglungen sind Teil des sog. Dritten Entlastungspaketes der Bundesregierung, welches am vorgestellt wurde (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 6.9.2022).

Weitere Infos zum geplanten Vorhaben hat das BMAS auf seiner Homepage veröffentlicht (u.a. FAQ zur Energiepreispauschale für Renten- und Versorgungsbeziehende).

Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB VAAAJ-23350