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BFH Urteil v. - VI R 223/77 BStBl 1979 II S. 520

Gesetze: EStG 1975 § 9 Abs. 1 Nr. 5

Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann beruflich veranlaßt sein, wenn der Arbeitnehmer sich eine Wohnung am Beschäftigungsort nicht bei Antritt der auswärtigen Tätigkeit, sondern erst Jahre danach nimmt

Leitsatz

Notwendige Mehraufwendungen aus Anlaß einer doppelten Haushaltsführung können auch dann beruflich veranlaßt sein, wenn der Arbeitnehmer sich eine Wohnung am Beschäftigungsort nicht bereits bei Antritt der auswärtigen Tätigkeit, sondern erst Jahre danach nimmt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 520
XAAAA-91432

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BFH, Urteil v. 09.03.1979 - VI R 223/77

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