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BÜRO Nr. 10 vom Seite 2

Gehaltsabrechnung: Das ändert sich im Herbst

Susanne Kowalski

Ab dem gibt es verschiedene Änderungen im Hinblick auf die Abrechnung von Einkommen. Zum einen steigt der Mindestlohn von 10,45 € auf 12,00 €, darüber hinaus werden auch Entgeltgrenzen angehoben. Der „450 €-Job“ wird zum „520 €-Job“, der sog. Übergangsbereich beginnt dann bei 520,01 € und endet bei 1600 € statt bei 1300 €. Das hat unter Umständen Auswirkungen auf die Lohn- und Gehaltsabrechnungen von Beschäftigten.

Merke

Das Thema „Lohn- und Gehaltsabrechnung“ wird im Lernfeld 8 des Rahmenlehrplans unterrichtet und in AP 2 Kundenbeziehungsprozesse geprüft.

Aus der Praxis

September 2022: Jule, Auszubildende zur Kauffrau für Büromanagement, wird zurzeit in der Personalabteilung eingesetzt. Die Angestellte Anna geht mit ihr alle Beschäftigungsverhältnisse durch, deren Einkommen unterhalb der Grenze von 1600 € liegen bzw. die mit einem Stundenlohn von weniger als 12 € abgerechnet werden. Sie will u. a. überprüfen, ob es zu einer Änderung des Beschäftigtenstatus kommt. Die Kollegin erklärt: „Wir unterscheiden Mini-Jobs, Midi-Jobs und die „normalen“ Beschäftigungsverhältnisse. Durch die Verschiebung von Einkommensgrenzen ab Oktober 2022 kann es u. U. zu einer Umgruppierung kommen.“ Dabei g...