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Arbeitslohnnachzahlung in der Entgeltabrechnung
In der Entgeltabrechnungspraxis kommt es in einigen Fällen vor, dass Arbeitsentgelt nachgezahlt wird. Hierbei ergeben sich verschiedene Sachverhalte, die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen sind. Für die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge ist zu unterscheiden, ob die Nachzahlung laufenden Arbeitslohn oder einen sonstigen Bezug bzw. eine Einmalzahlung darstellt.
Der Beitrag zeigt anhand zahlreicher Beispiele auf, wie die Nachzahlung von Arbeitslohn zu beurteilen ist, was der Begriff „Aufrollen“ in diesem Zusammenhang bedeutet und welche Vereinfachungsregelungen es gibt.
I. Laufendes Entgelt
Lohnsteuerrechtlich gehören Nachzahlungen von Arbeitslohn nur dann zum laufenden Arbeitslohn, wenn sich der Gesamtbetrag der Nachzahlung ausschließlich auf das laufende Kalenderjahr bezieht.
Bezieht sich die Nachzahlung von Arbeitslohn ausschließlich auf bereits abgelaufene Kalenderjahre, ist dieser Arbeitslohn im Lohnsteuerrecht stets ein sonstiger Bezug.
Bezieht sich die Nachzahlung von Arbeitslohn sowohl auf das laufende Kalenderjahr und auf das abgelaufene Kalenderjahr, ist die Nachzahlung in voller H...