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Meldevorschriften in der Sozialversicherung (Teil 2)
Das Einhalten von Meldevorschriften und eine ordnungsgemäße Beitragszahlung sind in der Sozialversicherung unverzichtbar, daher sind die Meldungen zur Sozialversicherung ein sehr bedeutender Faktor in der Lohn- und Gehaltsabrechnung.
In diesem Beitrag werden Spezialfälle mit Praxisrelevanz dargestellt. Es werden die Meldepflichten beim Zusammentreffen von Rente und Beschäftigung beleuchtet und Tipps für die Praxis gegeben. Außerdem erfahren Sie alles Wichtige zu Änderungs- und Sofortmeldungen, zur gesonderten Meldung im Rentenantragsverfahren, zu Meldungen in der gesetzlichen Unfallversicherung und was bei den Meldungen bei der Insolvenz des Arbeitgebers zu beachten ist.
I. Meldungen beim Zusammentreffen von Rente und Beschäftigung
Der Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung führt – sofern ggf. weitere Voraussetzungen erfüllt sind – zum Eintritt von Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Das heißt, der Rentenbezug bewirkt einen eigenständigen Versicherungsschutz, vgl. u. a. § 5 Abs. 1 Nr. 11 sowie Nr. 11b SGB V, § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 SGB XI). Die hierfür relevanten Meldungen und Beitragszahlungen werden vom Rentenversicherungsträger getätigt.
Immer dann, wenn neben dem Rentenbezug n...