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NWB Nr. 40 vom Seite 2805

Umlage des Kohlendioxidpreises auch auf Vermieter ab dem 1. Januar 2023

Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2838Unternehmen, die Emission von Treibhausgasen aus Brennstoffen wie Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel in den Verkehr bringen, bezahlen seit dem einen Kohlendioxidpreis. Im Gebäudebereich führt der Kohlendioxidpreis u. a. zu höheren Kosten für die Beheizung und die Warmwasserversorgung, die regelmäßig von den Mietern zu tragen sind. Vermieter können nach bisheriger Rechtslage die Heizkosten einschließlich des darin enthaltenen Anteils an den Kohlendioxidkosten vollumfänglich auf Mieter umlegen, wenn eine Umlage der Heizkosten vertraglich vereinbart worden ist. Für Betriebskostenabrechnungen, die ab dem beginnen, wird eine Aufteilung der CO 2-Zertifikatskosten zwischen Vermietern und Mietern gesetzlich neu eingeführt.

Verteilungsschlüssel zwischen Vermieter und Mieter bei Wohngebäuden

[i]StufenmodellBei Wohngebäuden richtet sich die Aufteilung der Kohlendioxidkosten nach einem Stufenmodell, das an den Kohlendioxidausstoß eines Gebäudes in Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter Wohnfläche anknüpft. Dabei fällt der Vermieteranteil an den Kohlendioxidkosten umso geringer aus je besser der energetische ...

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