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Umlage des Kohlendioxidpreises auch auf Vermieter ab dem 1. Januar 2023
Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz soll Vermietern als Anreiz für energetische Modernisierungen des Wohnungsbestands dienen
Extrem steigende Energiepreise einerseits und andererseits die Notwendigkeit, Energie auch zum Schutz der Umwelt einzusparen, führen zu einer kaum noch überschaubaren Flut von Regelungen, die mittelbar, aber auch unmittelbar Auswirkungen auf das Mietrecht haben. Dabei geht es sogar um die Umsetzung völkerrechtlicher Verträge wie dem Klimaschutzabkommen von Paris (BGBl 2016 II S. 1082) und europarechtlicher Vorgaben wie der Europäischen Klimaschutz-Verordnung EU 2018/842 (ABl Nr. L 156 v. S. 26), der Governance-Verordnung, der Energieeffizienzrichtlinie, der Gebäuderichtlinie oder des Europäischen Klimaschutzgesetzes durch bundesdeutsche Gesetze wie z. B. das Klimaschutzgesetz v. (BGBl 2019 I S. 2513 i. d. F. v. , BGBl 2021 I S. 3905), das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) oder die Änderung der Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schließt der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) auch den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein. Der Staat ist danach verpflichtet, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Da ca. ein Drittel der CO 2-Emissionen in Deutschland durch den Gebäudebestand mittel- und unmittelbar...